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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80   

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BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80 (https://dejure.org/1980,918)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1980 - 2 StR 348/80 (https://dejure.org/1980,918)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 (https://dejure.org/1980,918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Einkommen- (Lohn-) Steuerrechts - Einnahmen aus gewerbsmäßiger Unzucht als sonstige Einkünfte

  • opinioiuris.de

    Lohnsteuer bei Unzucht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Lohnsteuereinbehaltungspflicht einer Bordellwirtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370; EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 1

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2591
  • MDR 1980, 950
  • NStZ 1981, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75

    Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80
    Dieses käme in einem solchen Fall auch nicht unter dem Gesichtspunkt des faktischen Arbeitsverhältnisses zustande, da eine derartige Beschäftigung bereits nach ihrem Inhalt und Zweck selbst unsittlich wäre (vgl. BAG NJW 1976, 1958).
  • BFH, 28.11.1969 - VI R 128/68

    Steuerpflichtigkeit von Einkünften aus gewerbsmäßiger Unzucht als sonstige

    Auszug aus BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80
    Einnahmen aus gewerbsmäßiger Unzucht sind weder Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder sonstiger selbständiger Tätigkeit (BFH, Urteil vom 28. November 1969 BStBl II 1970, S. 185), noch solche aus nicht selbständiger Arbeit im Sinne von § 19 Abs. 1 EStG.
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Die vom Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen vertretene abweichende Auffassung zur Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1982, 5 StR 477/81; BGH NJW 1980, 2591 und BGH NJW 1981, 2071) ist nicht aufrechterhalten worden (vgl. BGH NJW 1985, 208).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92

    Versuchter Betrug duch Täuschung über die tatsächlichen Voraussetzungen für die

    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

    Das trifft namentlich dann zu, wenn die zu erbringende Leistung, wie es das Berufungsgericht hier angenommen hat, in der Ausübung des Geschlechtsverkehrs besteht (BGH, Urteile vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 - NJW 1980, 2591; vom 20. Mai 1981 - 2 StR 784/80 - NJW 1981, 2071; vgl. ferner BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]).
  • BFH, 27.01.1997 - V B 83/96

    Voraussetzung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf

    Im übrigen entfällt die vom Kläger geltend gemachte Divergenz auch insofern, als der BGH seine Ansicht, daß ein Dienstverhältnis der in Frage stehenden Art (zwischen Barinhaber und Bardame) unsittlich und damit nichtig sei und deshalb keine nichtselbständige Arbeit i. S. der §§ 2, 19 des Einkommensteuergesetzes zum Gegenstand habe (BGH-Entscheidungen vom 18. Juli 1980 2 StR 348/80, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1980, 2591, und vom 20. Mai 1981 2 StR 784/80, NJW 1981, 2071), mittlerweile aufgegeben hat (BGH- Urteile vom 1. August 1984 2 StR 220/84, NJW 1985, 208, und vom 2. November 1995 5 StR 414/95, Zeitschrift für Wirtschaft Steuer Strafrecht 1996, 106).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 784/80

    Ausübung der Prostitution - Einbehaltung von Lohnsteuerbeträgen - Abführung -

    Der Inhaber einer Bar ist nicht verpflichtet, von den Einnahmen, die sogenannte Bardamen für die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht in seinem Lokal erzielen, Lohnsteuerbeträge einzubehalten und abzuführen (im Anschluß an BGH, NJW 1980, 2591).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 38.84

    Heranziehung eines Gastwirts zu den Kosten der Abschiebung einer thailändischen

    Das trifft namentlich dann zu, wenn die zu erbringende Leistung, wie es das Berufungsgericht hier angenommen hat, in der Ausübung des Geschlechtsverkehrs besteht (BGH, Urteile vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 - NJW 1980, 2591; vom 20. Mai 1981 - 2 StR 784/80 - NJW 1981, 2071; vgl. ferner BVerwGE 60.284 ).
  • BGH, 06.04.1982 - 5 StR 477/81

    Begründung eines Dienstverhältnisses durch eine strafbare Verhaltensweise -

    Dazu hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 - (NJW 1980, 2591 = MDR 1980, 950 = JZ 1980, 817) und durch Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 StR 784/80 - (NJW 1981, 2071 = MDR 1981, 863) entschieden, daß der Inhaber eines solchen Betriebes nicht verpflichtet ist, von den Einnahmen, welche die Prostituierten durch die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht in seinem Lokal erzielen, Lohnsteuerbeträge einzubehalten und abzuführen.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.1980 - 4 StR 428/80   

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https://dejure.org/1980,1634
BGH, 21.08.1980 - 4 StR 428/80 (https://dejure.org/1980,1634)
BGH, Entscheidung vom 21.08.1980 - 4 StR 428/80 (https://dejure.org/1980,1634)
BGH, Entscheidung vom 21. August 1980 - 4 StR 428/80 (https://dejure.org/1980,1634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verschweigen der Umsätze aus Bauvorhaben bei Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen - Annahme einer Handlungseinheit bei der Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Umsatzsteuervoranmeldungen - Entstehung der Steuer für alle in dem ...

  • rechtsportal.de

    AO § 370; StGB § 52 § 53; UStG § 13 § 18
    Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Umsatzsteuervoranmeldung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2591
  • MDR 1980, 946
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Soweit sie sich auf Grund unrichtiger Steuererklärungen in den bezeichneten Veranlagungszeiträumen auf den Umfang der jährlichen Steuerverkürzungen ausgewirkt haben, bilden sie nur ein unselbständiges Element des jeweiligen Einzelaktes der fortgesetzten Tat und damit zugleich einen rechtlich untrennbaren Teil der Gesamttat, der in ihr aufgeht, ohne sie in ihre einzelnen Bestandteile aufzulösen (vgl. BGH NJW 1980, 2591 Nr. 12; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 9. Aufl. § 370 Rdn. 137).
  • BGH, 01.09.1982 - 3 StR 185/82

    Annahme mehrerer selbstständiger Taten bei Hinterziehung von Steuern

    Das kann der Fall sein, wenn mehrere gleichzeitig abgegebene Steuererklärungen dieselben falschen Angaben enthalten (BGH, Urteil vom 30. September 1980 - 5 StR 394/80 bei Holtz MDR 1981, 100 f; Urteil vom 11. Mai 1982 - 5 StR 181/82 = WiStra 1982, 145), wenn eine falsche Erklärung (in einem Vordruck oder in einer Rechnung) förmlich für mehrere Steuerarten abgegeben wird (RG JW 1936, 1677, 1678; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1978 - 4 StR 604/78 bei Holtz MDR 1979, 279 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Beschluß vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. August 1980 - 4 StR 428/80 = NJW 1980, 2591 betreffend Umsatzsteuervoranmeldung für mehrere Leistungen innerhalb desselben Voranmeldungszeitraums) oder wenn - bei Begehung durch Unterlassen - die verletzten Steuerpflichten durch eine und dieselbe Handlung zu erfüllen gewesen wären (BGH, Urteil vom 1. August 1979 - 3 StR 239/79 bei Holtz MDR 1979, 987).
  • BGH, 11.05.1982 - 5 StR 181/82

    Verschweigen des erzielten Umsatzes einer GmbH sowie der sich daraus ergebenden

    Die Abgabe einer solchen unrichtigen Erklärung kann - wie hier - der Einzelakt einer Fortsetzungstat (BGH NJW 1980, 2591; RG RStBl 1940, 961), aber auch eine selbständige Handlung sein (Hübner a.a.O.; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. § 370 Rdn. 230); eine mitbestrafte Nachtat ist sie nicht.
  • BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Der allgemeine

    Von dieser Darlegung durfte die Strafkammer nicht absehen (vgl. BGH NJW 1980, 2423; BGH, Urt. vom 20. September 1979 - 4 StR 428/80 - bei Holtz MDR 1980, 108).
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